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Merkblatt für Diplom- und Masterarbeiten (Diplomstudiengang Geologie/Paläontologie) Dieses Merkblatt enthält generelle Richtlinien. Abweichungen hiervon können, soweit sie nicht den Studien- und Prüfungsordnungen widersprechen, von den jeweiligen Betreuern vorgegeben werden, Die Diplomarbeit (DA) oder Masterarbeit (MA) ist eine Leistung des Studenten gegenüber der TU Bergakademie Freiberg. Alle damit verbundenen Aufwendungen trägt der Student, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Diplomand kann sich am Institut Geräte für die Durchführung der Arbeit ausleihen bzw. die Geräte nach Rücksprache mit den Verantwortlichen nutzen. Bitte auch die Laborordnungen und die Ordnungen zur Ausleihe von Geräten beachten. Die DA/MA wird in der Regel nach Ablegen der Hauptprüfung nach dem 8. Semester begonnen. Es ist aber auf Antrag beim Prüfungsausschuss möglich, erst die Arbeit zu schreiben und anschließend die Hauptprüfungen bzw. Teile der Hauptprüfungen abzulegen. Die Arbeit ist innerhalb von 7 Monaten anzufertigen und dann am Institut (in Ausnahmefällen beim Praxispartner) öffentlich zu verteidigen. Wird die selbständige geologische Kartierung mit der DA kombiniert, verlängert sich die Bearbeitung um 3 Monate. Einzelheiten regelt die Diplomprüfungsordnung. DA können in Deutsch oder Englisch geschrieben werden. Bei DA, die ein Thema in einem nicht deutschsprachigen Land behandeln, wird dringend empfohlen, diese in Englisch zu schreiben. Englischsprachige DA können, wenn Sie besser als gut (ab Gesamtnote 1.7) benotet wurden, in Freiberg Online Geosciences (FOG) veröffentlicht werden und werden somit zitierfähig. In Ausnahmefällen ist auch eine Publikationdeutschsprachiger DA in FOG oder in den Wissenschaftlichen Mitteilungen des Institutes für Geologie möglich. 2. Zeitplan/Ablauf Die Kandidaten bewerben sich um die ausgeschriebenen Themen beim angegebenen Betreuer. Der eigentliche Betreuer kann der 1. Prüfer oder der 2. Prüfer sein. Es können in Abstimmung mit dem 1. Prüfer auch eigene Themen der Studenten oder Themen, die von anderen Hochschullehrern, Firmen oder Behörden gestellt werden, bearbeitet werden. Eine solche Regelung bedarf aber der expliziten Zustimmung des 1. Prüfers und des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Inhalt und Ablauf der Arbeit, z.B. Literaturstudium/Kenntnisstandanalyse, methodische Vorarbeiten, Feld- und Laborarbeiten (Probenumfang!), EDV-Arbeiten, Präsentation (DA, Poster, Vortrag) sind mit dem Betreuer und gegebenenfalls mit den Labors, Firmen, Behörden abzustimmen und verbindlich festzulegen. In der Regel erhält der Diplomand eine schriftliche Aufgabenbeschreibung. Nach Absprache mit dem Betreuer werden das Thema und der Abgabetermin auf dem Themenblatt fixiert und vom 1. Prüfer und dem Vorsitzenden des Prüfungsauschusses unterschrieben. Das unterschriebene Themenblatt wird dem Prüfungsamt zur Registrierung und Terminkontrolle vorgelegt. Vor Beginn der DA meldet sich der Diplomand im Prüfungsamt, das kontrolliert, ob alle Zulassungsvoraussetzungen zur DA erfüllt sind und daraufhin das Themenblatt ausgibt. Einen Monat nach Beginn der DA liefert der Diplomand seinem
Betreuer eine Gliederung der Diplomarbeit sowie einen Zeitplan über die
geplanten Aktivitäten. Während der Erarbeitung der DA sind in Abstimmung
mit den Betreuern methodische Konzepte und/oder Zwischenergebnisse vor Mitarbeitern
und Studenten der Studienrichtung vorzutragen. Dies erfolgt auf einem Seminar,
das jeweils nach Vereinbarung stattfindet. 3. Inhaltliches 3.1 Diplomarbeit Wie für die meisten wiss. Berichte/Abhandlungen/Artikel (vergleiche und nutze einschlägige Standards und Publikationen mit entsprechenden Regelungen/Empfehlungen) ist auch für DA folgendes Schema, mehr oder weniger abgewandelt und ans Thema angepaßt, empfehlenswert:
Der Text sollte prägnant und einfach, eindeutig und logisch alle für das Verständnis notwendigen Angaben enthalten und es damit auch außenstehenden Fachleuten ermöglichen, die Untersuchungen und Schlußfolgerungen nachzuvollziehen und Fehlermöglichkeiten abschätzen zu können. Es muß klar zwischen Ergebnissen/Aussagen des Diplomanden und Angaben aus der Literatur bzw. von Dritten unterschieden werden können (Zitate!). Tabellen, Abbildungen usw. sind so zu gestalten, daß höchste Informationsdichte bei guter Lesbarkeit garantiert ist. Geltende Normen (z. B. für SI-Einheiten, Stratigraphie, geologische und geographische Einheiten/Bezeichnungen, Farbangaben, Literaturzitate ...) sind zu berücksichtigen. Der Umfang einer DA soll 80 Seiten nicht überschreiten (Font 11, Zeilenabstand 16 pt, einschließlich Literaturverzeichnis, aber ohne Anlagen). Zum Verständnis wichtige Abbildungen und Tabellen gehören in der Regel in den Text, der Rest in den Anhang. Tabellen und Abbildungen (Abkürzung: Tab., Abb.) sollen fortlaufend numeriert werden; die Tabellenüberschriften gehören grundsätzlich über die Tabelle, Abbildungsunterschriften darunter. In Absprache mit den Betreuern kann von diesem generellen Schema abgeichen werden. Korrekturfassungen/Entwürfe der DA oder einzelner
Kapitel können den Betreuern zur Begutachtung eingereicht werden. Diese
müssen aber spätestens einen Monat vor Abgabe geliefert werden,
damit Korrekturen noch umgesetzt werden können. Primärdokumentationen,
zusätzliches Material, Zwischenergebnisse usw. die nicht unbedingt in die
DA eingehen müssen sowie CD´s / Disketten mit Daten, Graphiken und
der letzten Textfassung, sind dem Betreuer zu übergeben. Das trifft auch
auf Restproben, Negative und sonstiges Material zu. Das Merkblatt zum Umgang
mit Belegmaterialien ist zu beachten (Anl. 2). Nach Ende der Arbeiten zur DA
hat der Diplomand alle Proben ohne AUFFORDERUNG ZU ENTSORGEN. Sollen Proben
oder Material aufgehoben werden, so ist dies in Absprache mit dem 1. oder 2.
Betreuer zu regeln, der damit die Verantwortung für die Proben übernimmt.
Der Arbeitsplatz ist sauber und einwandfrei zu hinterlassen, alle entliehenen
Geräte sind gesäubert zurückzugeben. 3.2 Verteidigung Zehn Tage vor der Verteidigung muß dem 1. Prüfer die Zusammenfassung in digitaler Form (Word oder PDF) übergeben werden (Diskette oder email). Zur Verteidigung muß ein Poster im Institut ausgehängt/abgegeben werden. Es sollte die Highlights/Spitzenergebnisse der DA zur Lösung der Fragestellung werbewirksam präsentieren und Interesse an der DA/DA-Verteidigung wecken. Das Poster soll enthalten:
keine Schriftgröße unter 24 verwednen. Das Poster verbleibt nach der Verteidigung am Lehrstuhl. Die Postergröße beträgt einheitlich DIN A0. Die Kostenfrage für das Poster ist mit dem Betreuer vorab zu klären. Der Termin und Ort (Hörsaal) ist mit dem 1. und 2. Prüfer abzustimmen. Ein Aushang der DA-Verteidigung muss vom Diplomanden mind. 1 Woche vor dem jeweiligen Termin im Humboldt- und im Meisser-Bau vorgenommen werden. Eine email-Ankündigung innerhalb des Institutes übernimmt der 1. Prüfer. Die Information von Studenten und interessierter Fachkollegen außerhalb des Institutes bzw. der Praxispartner übernimmt nach Absprache mit dem Betreuer der Diplomand. Im Vortrag sollen in ca. 20 Minuten Aufgaben, Lösungsweg und Ergebnis/Lösung einprägsam dargestellt werden, d.h. unter Konzentration auf das Wesentliche sind diese Punkte in angemessenen Relationen abzuhandeln (der Schwerpunkt sollte auf dem Kenntniszuwachs liegen). Zur wirkungsvollen Präsentation (Rhetorik, Folien, Dias ... notwendige Schriftgröße usw.) geben die Betreuer gern Hinweise. In der anschließenden Diskussion soll der Kandidat beweisen,
daß er "im Stoff steht", d.h. in der Lage ist, angesprochene Probleme
zu erfassen und mit Hilfe der im Studium und während der DA erworbenen
Kenntnisse sinnvolle Beiträge liefern kann. 4. Organisatorisches 4.1 Allgemeines Basis jeder erfolgreichen Projektarbeit ist ein durchdachtes Projektmanagement. Dazu werden die Aufgaben in übersehbare Einzelschritte zerlegt und zeitlich sortiert angeordnet. Das gilt gleichermaßen für Ressourcen (Geräte, Software, Analytik, Mitarbeiter). Die Definition von Milestones (Beginn Geländearbeiten, Ende Geländearbeiten, Beginn und Ende Auswertung, Abgabe Korrekturversion etc.)hilft bei der Strukturierung. Projektmanagementsoftware (z.B. Open Workbench oder MS-Project) können für komplexe Projekte und die Erstellung von Gannt-Charts genutzt werden. Zur Dokumentation werden ein Laborbuch, ein Feldbuch und ein Besprechungsbuch (möglichst mit durchnummerierte Seiten) verwendet. Damit können alle Arbeitsschritte und Ereignisse in Fall des Falles nachvollzogen werden. Dies sind unabdingbare Forderung im Sinne von GLP (Gute Labor Praxis), guter Feldpraxis und gutem Projektmanagement. Dies gilt sinngemäß auch für Arbeiten mit Schwerpunkt auf der Softwareentwicklung und der Modellierung. Hinreichende Aufzeichnungen von allen Abläufen, Besprechungen und Ereignissen können schneller als erwartet in "echten" Projekten vor Gericht und bei Streitfällen zum Beweismaterial werden. Fehlende Aufzeichungen gehen immer zu Lasten desjenigen, der nichts dokumentiert hat. Zur Verwaltung von Literatur und Quellen wird die Nutzung eines Reference Management Programms (z.B. EndNote etc.) empfohlen. Daten gehören in Datenbanken und nicht in Spreadsheet-Progarmme wie Excel, denn dies endet immer in einem Datenfriedhof und Chaos. Zu einer Datenbank (MS-Acccess, MS-SQL-Server, Oracle, MySQL etc.) gehören immer die Meta-Daten. Ein Anhang zu einer Diplomarbeit besteht somit im Normalfall aus einer Datenbank auf CD mit der zugehörigen Meta-Datenstruktur. 4.2 Arbeitszeit, Anwesenheit im Institut/in den Labors, Information Diplomanden sind Studenten: für sie gilt der Studienjahresablaufplan hinsichtlich Ferien usw. Diplomanden werden aber hinsichtlich ihrer Mindest-Arbeitszeit Mitarbeitern gleichgestellt (8 Stunden, Kernzeit 09.00 - 16.00 Uhr). Im Regelfall erhält der Diplomand einen Arbeitsplatz im Diplomandenzimmer/Labor. Der Lehrstuhl (Sekretariat, Betreuer) ist über begründete Abwesenheit (Urlaub, Geländearbeit/Dienstreisen ...) zu informieren. Notwendige Zimmerschlüssel sind im Sekretariat auszuleihen. Für Arbeiten im Institut bzw. in Labors nach Dienstschluß sind in Absprache mit dem Betreuer/Laborleiter Festlegungen zu treffen, die Ordnung/Sicherheit/Arbeitsschutz garantieren. Es wird von Diplomanden erwartet, daß sie am wiss. Leben des Lehrstuhls aktiv teilnehmen (insbesondere an Seminaren, Institutskolloquia, etc.). 4.3 Arbeitsschutz, Brandschutz, Belehrungen Der Diplomand erhält vom Betreuer zu Beginn der DA eine Einführungsbelehrung und ist darüber hinaus verpflichtet, sich eigenverantwortlich über einschlägige Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten. Insbesondere trifft das auf Arbeiten in Labors/an Geräten, mit giftigen oder brennbaren Stoffen oder energieintensiver Strahlung zu. Im Zweifelsfall sind die entsprechenden Laborleiter zu konsultieren. Die Benutzung komplizierter Geräte ist erst nach entsprechender Einweisung erlaubt (vgl. auch 4.5). 4.4 Dienstreisen Dienstreisen im Rahmen der DA sind auf Anordnung/nach Genehmigung
durch den Betreuer und nur mit gültigem Auftrag (Versicherungsschutz!)
anzutreten. Bei Finanzierung durch das Institut/aus Drittmitteln ist höchste
Effektivität und Sparsamkeit oberstes Gebot. 4.5 Finanzierung Die Finanzierung aller für die DA erforderlichen Aufwendungen
für Dienstreisen, Material, Literatur- und Datenbeschaffung, EDV, Laborarbeiten
(in Labors und Einrichtungen außerhalb des Lehrstuhls anfallende Kosten
vorher klären!) ist mit dem Betreuer vorab festzulegen. Nicht abgestimmte
Aufwendungen können nicht erstattet werden, d.h. gehen zu Lasten des Diplomanden!
Die Anfertigung der Pflichtexemplare (Schreiben, Drucken/Vervielfältigen,
Binden) und des Posters finanziert der Diplomand. Weitere Exemplare sind vom
Institut/Praxispartner usw. zu finanzieren. 4.6 Geräte-/Labornutzung, Ausleihe Alle Vorhaben sind langfristig so abzustimmen, daß kein
Leerlauf/keine Überschneidungen entstehen. Benutzte/ausgeliehene Geräte,
Literatur usw. sind schnellstmöglich bzw. wie vereinbart und in einwandfreiem
Zustand zurückzugeben. Auf eingetretene Mängel/Verschleißerscheinungen/Defekte
ist unbedingt hinzuweisen! Für mutwillig oder grob fahrlässig verursachte
Schäden haftet der Diplomand! Die DA ist termingerecht in Form von 2 gebundenen Pflichtexemplaren
der DA (einschließlich aller Anlagen usw.) beim Prüfungsamt vorzulegen.
Die Bindung der DA muss eine Klebebindung sein, Spiralbindung
und Klemmmappen werden nicht akzeptiert. Das Eingangsdatum ist durch Stempel
des Prüfungsamtes auf allen drei Exemplaren zu belegen. Ein Exemplar verbleibt
in der Bibliothek als Belegexemplar, je ein Exemplar erhalten der 1. und 2.
Prüfer. Name, Jahreszahl und Kurztitel der DA sind auf dem Rücken
der Arbeit anzubringen. Das DA-Exemplar für den 1. Betreuer muß eine
CD (oder Diskette) enthalten, auf der der gesamte Wortlaut einschließlich
Anhang im WORD oder PDF-Format enthalten ist. Ferner sind alle Daten in digitaler
Form (Excel oder Datenbankformat (z.B. Access)) sowie Karten auf die CD zu spielen.
Bemerkungen zur zitierweise: Im Text wird der Autor (SCHMIDT 1970) in Großbuchstaben
angegeben. Bei zwei Autoren (MÜLLER & MEIER 1990) werden beide benannt.
Bei mehr als drei Autoren wird nur der erste namentlich erwähnt (SCHNEIDER
et al. 1976). Im Literaturverzeichnis sind grundsätzlich alle Autoren anzuführen,
Initialen der Vornamen, die Jahreszahl, der Titel, die Zeitschrift mit Angabe
des Bandes und der Seitenzahl des Artikels. Bei Büchern ist der Verlag
und die Gesamtseitenzahl zu nennen. Vorlesungsmanuskripte können
in der Regel nicht zitiert werden. Ausnahmen sind solche Vorlesungsmanuskripte,
die im www zu finden sind. Bezüglich der Zitierweise von Internet-Zitaten
wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen: Im Text werden die Zitate als [www_1]
mit durchlaufender Nummerierung zitiert Literaturverzeichnis MÜLLER B.J. (1978): Die Geologie Sachsens. Z.angew. Geologie 12, 4, 234-456
www_1: http://www.geo.tu-freiberg.de/hydro/vorl_portal/hydrogeologie_3/Hydro_3_2_grundlagen_num.PDF
Anmerkung: auch Dissertation und Firmen-Gutachten sind unveröffentlichte
Arbeiten, es sei denn sie sind in einer Zeitschrift/Journal veröffentlicht,
die über eine ISBN-Nr. verfügt.
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© B. Merkel, 08.11.2005 http://www.geo.tu-freiberg.de/studenten/diplom_hinweise.html |
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