Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO):
"Verordnung über natürliches Mineral-, Quell- und Tafelwasser" vom 1. August 1984 (BGBl. I S.1036)
geändert durch die Verordnung zur Änderung der Trinkwasser- und der Mineral- und Tafelwasserverordnung vom 5. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2600), zuletzt geändert durch das EWR-Ausführungsgesetz vom 27. April 1993 (BGBl. I S. 512, 527)
Definition eines natürlichen Mineralwassers:
"Natürliches Mineralwasser ist Wasser, das folgende besonderen Anforderungen erfüllt:
Amtliche Anerkennung eines Mineralwassers:
Amtlich kann ein Mineralwasser anerkannt werden, wenn dieses Wasser die Definition eines natürlichen Mineralwassers erfüllt und dies in einem Gutachten bestätigt wird. Um als natürliches Mineralwasser anerkannt zu werden, müssen folgende Stoffgehalte im Wasser enthalten sein:
Richtlinie 96/70/EG:
"Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Oktober 1996
zur Änderung der Richtlinie 80/777/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern."
In dieser Richtlinie werden unter anderem Fragen der zulässigen Behandlung von Mineralwässern wie dem Ausfällen von Eisen-, Mangan- und Schwefelverbindungen oder dem Zusetzen des vorher entfernten freien Kohlendioxids neu definiert.