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Merkblatt für Diplomandenim Studiengang Geologie bzw. Geoökologie in Bereich Hydrogeologie 1. Allgemeines Die Diplomarbeit (DA) ist eine Leistung des Studenten gegenüber der TU Bergakademie Freiberg. Alle damit verbundenen Aufwendungen trägt der Student, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Diplomand kann sich am Lehrstuhl Hydrogeologie Geräte für die Durchführung der DA ausleihen bzw. die Analysengeräte am Lehrstuhl in Absprache mit dem ersten Prüfer und Herrn Dipl.Chem. Volke nutzen. Bitte auch die Laborordnung und die Ordnungen zur Ausleihe von Geräten und Anmeldung von Analysenumfang beachten. Die DA wird in der Regel nach Ablegen der Hauptprüfung nach dem 8. Semester begonnen. Es ist aber auf Antrag beim Prüfungsausschuss möglich, erst die DA zu schreiben und anschließend die Hauptprüfungen bzw. Teile der Hauptprüfungen abzulegen. Die DA ist innerhalb von 7 Monaten (Geologie) bzw 6 Monaten (Geoökologie) anzufertigen und dann am Lehrstuhl (in Ausnahmefällen beim Praxispartner) öffentlich zu verteidigen. Wird die selbständige geologische Kartierung (gilt nur für Geologen) mit der DA kombiniert, verlängert sich die Bearbeitung um 3 Monate. Einzelheiten regelt die Diplomprüfungsordnung. Diplomarbeiten können in Deutsch oder Englisch geschrieben werden. Bei DA, die ein Thema in einem nicht deutschsprachigen Land behandeln, wird dringend empfohlen, diese in Englisch zu schreiben. Englischsprachige DAen können, wenn Sie besser als gut (ab Gesamtnote 1.7) benotet wurden, in Freiberg Online Geosciences (FOG) veröffentlicht werden und werden somit zitierfähig. In Ausnahmefällen ist auch eine Publikationdeutschsprachiger DA in FOG oder in den Wissenschaftlichen Mitteilungen des Institutes für Geologie möglich.
2. Zeitplan/Ablauf Diplomthemen werden in der Regel im Mai/Juni ausgeschrieben und beginnen möglichst im August/September. Die Kandidaten bewerben sich um die ausgeschriebenen Themen beim angegebenen Betreuer. Der eigentliche Betreuer kann der 1. Prüfer (Prof. Merkel) oder der 2. Prüfer (Mitarbeiter am Lehrstuhl sein). Es können in Abstimmung mit einem Prüfer auch eigene Themen der Studenten oder Themen, die von anderen Hochschullehrern, Firmen oder Behörden gestellt werden, bearbeitet werden. Eine solche Regelung bedarf aber der expliziten Zustimmung des 1. Prüfers und des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, der in diesem Fall den externen Betreuer zum 2. Prüfer bestimmt. Inhalt und Ablauf der Arbeit, z.B. Literaturstudium/Kenntnisstandanalyse, methodische Vorarbeiten, Feld- und Laborarbeiten (Probenumfang!), EDV-Arbeiten, Präsentation (DA, Poster, Vortrag) sind mit dem Betreuer und gegebenenfalls mit den Labors, Firmen, Behörden abzustimmen und verbindlich festzulegen. In der Regel erhält der Diplomand eine schriftliche Aufgabenbeschreibung. Nach Absprache mit dem Betreuer werden das Thema und der Abgabetermin auf dem Themenblatt fixiert und vom 1. Prüfer und dem Vorsitzenden des Prüfungsauschusses unterschrieben. Das unterschriebene Themenblatt wird dem Prüfungsamt zur Registrierung und Terminkontrolle vorgelegt. Vor Beginn der DA meldet sich der Diplomand im Prüfungsamt, das kontrolliert, ob alle Zulassungsvoraussetzungen zur DA erfüllt sind und daraufhin das Themenblatt ausgibt. Einen Monat nach Beginn der DA liefert der Diplomand seinem Betreuer und, falls
dies nicht ohnehin der 1. Prüfer ist, auch diesem (Prof. Merkel) eine Gliederung
der Diplomarbeit sowie einen Zeitplan über die geplanten Aktivitäten.
Während der Erarbeitung der DA sind in Abstimmung mit den Betreuern methodische
Konzepte und/oder Zwischenergebnisse vor Mitarbeitern und Studenten der Studienrichtung
vorzutragen. Dies erfolgt auf einem Seminar, das jeweils nach Vereinbarung stattfindet.
3. Inhaltliches 3.1 Diplomarbeit Wie für die meisten wiss. Berichte/Abhandlungen/Artikel (vergleiche und nutze einschlägige Standards und Publikationen mit entsprechenden Regelungen/Empfehlungen) ist auch für DA folgendes Schema, mehr oder weniger abgewandelt und ans Thema angepaßt, empfehlenswert:
Es muß klar zwischen Ergebnissen/Aussagen des Diplomanden und Angaben aus der Literatur bzw. von Dritten unterschieden werden können (Zitate!). Tabellen, Abbildungen usw. sind so zu gestalten, daß höchste Informationsdichte bei guter Lesbarkeit garantiert ist. Geltende Normen (z. B. für SI-Einheiten, Stratigraphie, geologische und geographische Einheiten/Bezeichnungen, Farbangaben, Literaturzitate ...) sind zu berücksichtigen. Der Umfang einer DA 80 Seiten nicht überschreiten (einschließlich Literaturverzeichnis, aber ohne Anlagen). Zum Verständnis wichtige Abbildungen und Tabellen gehören in der Regel in den Text, der Rest in den Anhang. Tabellen und Abbildungen (Abkürzung: Tab., Abb.) sollen fortlaufend numeriert werden; die Tabellenüberschriften gehören grundsätzlich über die Tabelle, Abbildungsunterschriften darunter. Korrekturfassungen/Entwürfe der DA oder einzelner Kapitel können
den Betreuern zur Begutachtung eingereicht werden. Diese müssen aber spätestens
einen Monat vor Abgabe geliefert werden, damit Korrekturen noch umgesetzt
werden können. Primärdokumentationen, zusätzliches Material,
Zwischenergebnisse usw. die nicht unbedingt in die DA eingehen müssen sowie
CD´s / Disketten mit Daten, Graphiken und der letzten Textfassung, sind
dem Betreuer zu übergeben. Das trifft auch auf Restproben, Negative und
sonstiges Material zu. Das Merkblatt zum Umgang mit Belegmaterialien ist zu
beachten (Anl. 2). Nach Ende der Arbeiten zur DA hat der Diplomand alle Proben
ohne AUFFORDERUNG ZU ENTSORGEN. Sollen Proben oder Material aufgehoben werden,
so ist dies in Absprache mit dem 1. oder 2. Betreuer zu regeln, der damit die
Verantwortung für die Proben übernimmt. Der Arbeitsplatz ist sauber
und einwandfrei zu hinterlassen, alle entliehenen Geräte sind gesäubert
zurückzugeben. 3.2 Verteidigung Zehn Tage vor der Verteidigung muß dem 1. Prüfer die Zusammenfassung in digitaler Form (Word oder PDF) übergeben werden (Diskette oder email). Mindestens eine Woche vor der Verteidigung muß ein Poster im Institut ausgehängt/abgegeben werden. Es sollte die Highlights/Spitzenergebnisse der DA zur Lösung der Fragestellung werbewirksam präsentieren und Interesse an der DA/DA-Verteidigung wecken. Das Poster soll enthalten:
keine Schriftgröße unter 24 verwednen. Das Poster verbleibt nach der Verteidigung am Lehrstuhl. Die Postergröße beträgt einheitlich DIN A0. Die Kosten für den Ausdruck übernimmt der Lehrstuhl für Hydrogeologie Der Termin und Ort (Hörsaal) ist mit dem 1. und 2. Prüfer abzustimmen. Ein Aushang der DA-Verteidigung muss vom Diplomanden mind. 1 Woche vor dem jeweiligen Termin im Humboldt- und im Meisser-Bau vorgenommen werden. Eine email-Ankündigung innerhalb des Institutes übernimmt der 1. Prüfer. Die Information von Studenten und interessierter Fachkollegen außerhalb des Institutes bzw. der Praxispartner übernimmt nach Absprache mit dem Betreuer der Diplomand. Im Vortrag sollen in ca. 20 Minuten Aufgaben, Lösungsweg und Ergebnis/Lösung einprägsam dargestellt werden, d.h. unter Konzentration auf das Wesentliche sind diese Punkte in angemessenen Relationen abzuhandeln (der Schwerpunkt sollte auf dem Kenntniszuwachs liegen). Zur wirkungsvollen Präsentation (Rhetorik, Folien, Dias ... notwendige Schriftgröße usw.) geben die Betreuer gern Hinweise. In der anschließenden Diskussion soll der Kandidat beweisen, daß
er "im Stoff steht", d.h. in der Lage ist, angesprochene Probleme zu erfassen
und mit Hilfe der im Studium und während der DA erworbenen Kenntnisse sinnvolle
Beiträge liefern kann. 4. Organisatorisches 4.1. Arbeitszeit, Anwesenheit im Institut/in den Labors, Information Diplomanden sind Studenten: für sie gilt der Studienjahresablaufplan hinsichtlich Ferien usw. Diplomanden werden aber hinsichtlich ihrer Mindest-Arbeitszeit Mitarbeitern gleichgestellt (8 Stunden, Kernzeit 09.00 - 16.00 Uhr). Im Regelfall erhält der Diplomand einen Arbeitsplatz im Diplomandenzimmer/Labor. Der Lehrstuhl (Sekretariat, Betreuer) ist über begründete Abwesenheit (Urlaub, Geländearbeit/Dienstreisen ...) zu informieren. Notwendige Zimmerschlüssel sind im Sekretariat auszuleihen. Für Arbeiten im Institut bzw. in Labors nach Dienstschluß sind in Absprache mit dem Betreuer/Laborleiter Festlegungen zu treffen, die Ordnung/Sicherheit/Arbeitsschutz garantieren. Es wird von Diplomanden der Hydrogeologie erwartet, daß sie am wiss. Leben des Lehrstuhls aktiv teilnehmen (insbesondere am "Hydrogeologischen Seminar", aber z.B. auch an den Institutskolloquia). Im Sekretariat Hydrogeologie gibt es ein Fach mit der Bezeichnung "Diplomanden".
Hier werden Umläufe, Briefe, Mitteilungen etc. deponiert, also bitte regelmäßig
reinschauen! 4.2. Arbeitsschutz, Brandschutz, Belehrungen Der Diplomand erhält vom Betreuer zu Beginn der DA eine Einführungsbelehrung
und ist darüber hinaus verpflichtet, sich eigenverantwortlich über
einschlägige Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten. Insbesondere
trifft das auf Arbeiten in Labors/an Geräten, mit giftigen oder brennbaren
Stoffen oder energieintensiver Strahlung zu. Im Zweifelsfall sind die entsprechenden
Laborleiter zu konsultieren. Die Benutzung komplizierter Geräte ist erst
nach entsprechender Einweisung erlaubt (vgl. auch 4.5). 4.3 Dienstreisen Dienstreisen im Rahmen der DA sind auf Anordnung/nach Genehmigung durch den
Betreuer und nur mit gültigem Auftrag (Versicherungsschutz!) anzutreten.
Bei Finanzierung durch das Institut/aus Drittmitteln ist höchste Effektivität
und Sparsamkeit oberstes Gebot. 4.4 Finanzierung Die Finanzierung aller für die DA erforderlichen Aufwendungen für
Dienstreisen, Material, Literatur- und Datenbeschaffung, EDV, Laborarbeiten
(in Labors und Einrichtungen außerhalb des Lehrstuhls anfallende Kosten
vorher klären!) ist mit dem Betreuer vorab festzulegen. Nicht abgestimmte
Aufwendungen können nicht erstattet werden, d.h. gehen zu Lasten des Diplomanden!
Die Anfertigung der Pflichtexemplare (Schreiben, Drucken/Vervielfältigen,
Binden) und des Posters finanziert der Diplomand. Weitere Exemplare sind vom
Institut/Praxispartner usw. zu finanzieren. 4.5 Geräte-/Labornutzung, Ausleihe Alle Vorhaben sind langfristig so abzustimmen, daß kein Leerlauf/keine
Überschneidungen entstehen. Benutzte/ausgeliehene Geräte, Literatur
usw. sind schnellstmöglich bzw. wie vereinbart und in einwandfreiem Zustand
zurückzugeben. Auf eingetretene Mängel/Verschleißerscheinungen/Defekte
ist unbedingt hinzuweisen! Für mutwillig oder grob fahrlässig verursachte
Schäden haftet der Diplomand! Zuständig für die Ausleihe
am Lehrstuhl ist Frau Goldberg, Zi 321, Mo-Do. 08.00 bis 12.00 Uhr. 4.6 Pflichtexemplare Die DA ist termingerecht in Form von 3 gebundenen Pflichtexemplaren der DA
(einschließlich aller Anlagen usw.) beim Prüfungsamt vorzulegen.
Die Bindung der DA muss eine Klebebindung sein, Spiralbindung
und Klemmmappen werden nicht akzeptiert. Das Eingangsdatum ist durch Stempel
des Prüfungsamtes auf allen drei Exemplaren zu belegen. Ein Exemplar verbleibt
in der Bibliothek als Belegexemplar, je ein Exemplar erhalten der 1. und 2.
Prüfer. Name, Jahreszahl und Kurztitel der DA sind auf dem Rücken
der Arbeit anzubringen. Das DA-Exemplar für den 1. Betreuer muß eine
CD (oder Diskette) enthalten, auf der der gesamte Wortlaut einschließlich
Anhang im WORD oder PDF-Format enthalten ist. Ferner sind alle Daten in digitaler
Form (Excel oder Datenbankformat (z.B. Access)) sowie Karten auf die CD zu spielen.
Bemerkungen zur zitierweise: Im Text wird der Autor (SCHMIDT 1970) in Großbuchstaben angegeben. Bei
zwei Autoren (MÜLLER & MEIER 1990) werden beide benannt. Bei mehr als
drei Autoren wird nur der erste namentlich erwähnt (SCHNEIDER et al. 1976).
Im Literaturverzeichnis sind grundsätzlich alle Autoren anzuführen,
Initialen der Vornamen, die Jahreszahl, der Titel, die Zeitschrift mit Angabe
des Bandes und der Seitenzahl des Artikels. Bei Büchern ist der Verlag
und die Gesamtseitenzahl zu nennen. Vorlesungsmanuskripte können in der
Regel nicht zitiert werden (wenn, dann in jedem Fall mit dem Hinweis: unveröffentlicht).
Ausnahmen sind natürlich solche Vorlesungsmanuskripte, die im www zu finden
sind. Bezüglich der Zitierweise von Internet-Zitaten wird folgendes Vorgehen
vorgeschlagen: Im Text werden die Zitate als [www_1] mit durchlaufender Nummerierung
zitiert Literaturverzeichnis MÜLLER B.J. (1978): Die Geologie Sachsens. Z.angew. Geologie 12, 4, 234-456
www_1: http://www.geo.tu-freiberg.de/hydro/vorl_portal/hydrogeologie_3/Hydro_3_2_grundlagen_num.PDF Anmerkung: auch Dissertation und Firmen-Gutachten sind unveröffentlichte
Arbeiten, es sei denn sie sind in einer Zeitschrift/Journal veröffentlicht,
die über eine ISBN-Nr. verfügt.
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© B. Merkel, 25.06.2003 http://www.geo.tu-freiberg.de/hydro/diplomarbeiten/diplom_hinweise.html |
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